Familienpflege

Die Familienpflege unterstützt Familien, in denen die Mutter oder der Vater durch Krankheit oder andere Notsituationen ausfallen.

Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn mindesten ein Kind unter 12 ( Krankenkasse sind Kostenträger) bzw. 14 ( Sozialamt und Jugendämter sind Kostenträger) Jahren im Haushalt lebt oder behindert ist und die Betreuung nicht mehr gewährleistet ist.

Beispielsweise, weil die Mutter wegen einer Risikoschwangerschaft liegen muss. Die Kosten werden je nach Familiensituation und Einsatzgrund von den Krankenkassen sowie von Sozial -und Jugendhilfeträgern übernommen.

Hierzu stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Drei Schritte zurHaus – und Familienpflege

1. Attest           

Gehen Sie zu Ihrem Arzt, schildern Sie Ihm Ihre Situation und lassen sich ein Attest über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ausstellen.
Das Attest sollte den Umfang der notwendigen Hilfe und die voraussichtliche Dauer der akuten Notsituation beinhalten.

2. Beantragung der Kosten          

Hat der Arzt Ihnen ein Attest ausgestellt, nehmen Sie Bitte umgehend Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und stellen einen „ Antrag auf Haushaltshilfe“.

3. Kontaktaufnahme zu uns           

Melden Sie Ihren Bedarf möglichst zeitnah bei uns an, auch wenn nur eine mündliche Zusage der Krankenkasse vorliegt.
So können wir frühzeitig eine geeignete Mitarbeiterin für Sie einplanen.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch vorher schon gerne.